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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15   

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https://dejure.org/2015,6734
OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 1 Nr 1 BKleingG, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Schutz einer Kleingartenanlage vor Verkehrslärm

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § ... 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 1 Abs 1 Nr 1 BKleingG
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sicherung einer Kleingartenanlage; Grünfläche; Zweckbestimmung private Dauerkleingärten; Dauerkleingarten; Abwägungsfehler; Verkehrslärmbelastung; Lärmbeeinträchtigungen; Hauptverkehrsstraße; Erholungsfunktion der Kleingartenanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 2 B 1.14 -, juris Rn. 36).

    Die hierfür erforderliche konkrete Möglichkeit, dass die Planung ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., Rn. 22), ergibt sich bereits daraus, dass im Hinblick auf das Gebot der gerechten Abwägung der betroffenen Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB) bei ordnungsgemäßer Bewertung der Lärmbetroffenheit geänderte Festsetzungen oder Schutzvorkehrungen, jedenfalls für den stärker betroffenen Randstreifen, zu erwägen gewesen wären.

    Angesichts der auch nach den Stellungnahmen des bezirklichen Umweltamts und der Planbegründung in der konkreten Planungssituation gegebenen Abwägungsbeachtlichkeit der Lärmbelastung für eine funktionsgerechte Kleingartennutzung beziehen sich die festgestellten Fehler schließlich auf im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB wesentliche Punkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., Rn. 19, 22).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Schutzwürdig ist jedoch auch die Erholungsfunktion von Kleingärten, die im Laufe der Entwicklung des Kleingartenwesens an Bedeutung gewonnen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 -1 BvL 19/76 -, juris Rn. 134 f.) und inzwischen Bestandteil der gesetzlichen Begriffsbestimmung ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 2 B 1.14 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Je nach dem Ausmaß der zu erwartenden Belastung wird deshalb davon auszugehen sein, dass ein Kleingartengebiet, das auch der Erholung dient, seiner Zweckbestimmung nicht gerecht werden kann, wenn es ungeschützt dem von einer in unmittelbarer Nähe entlangführenden Straße ausgehenden Verkehrslärm ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1992 - 4 B 230.91 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    c) Die Auswirkungen der festzustellenden Fehler lassen sich nicht in einer Weise abgrenzen, dass lediglich eine Teilunwirksamkeit des Bebauungsplans angenommen werden könnte (vgl. zu den Anforderungen m.w.N. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24

    Nutzungsuntersagung - Baurecht

    Östlich des Betriebsgeländes befinden sich - teilweise in nicht geringer Entfernung zu den vom Antragsteller genutzten Gebäuden - Kleingärten, denen aufgrund ihrer Erholungsfunktion eine Schutzwürdigkeit in Bezug auf Gewerbelärm ebenfalls nicht abgesprochen werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 - juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 2 A 8.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Trabrenn-Trainingsanlage;

    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2021 - 5 K 1767/18
    Schutzwürdig ist indes die Erholungsfunktion von Kleingärten, die im Laufe der Entwicklung des Kleingartenwesens an Bedeutung gewonnen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 -1 BvL 19/76 -, juris Rn. 134 f.) und inzwischen Bestandteil der gesetzlichen Begriffsbestimmung ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz - BKleingG; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 2 A 1.14

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; öffentlicher Parkplatz; Überplanung;

    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, juris Rn. 17).
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